Nachhaltigkeit
Transparenzpflichten Nachhaltigkeit
Mit der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR) will die Europäische Union die Transparenz im Finanzsektor erhöhen.
Finanzmarktteilnehmer müssen unterschiedliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, die sowohl das Unternehmen selbst als auch dessen Produkte betreffen. Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeitsmerkmale und -risiken von Finanzprodukten.
Mehr dazu erfahren Sie in den nebenstehenden Dokumenten.
Änderungsverzeichnis:
07.07.2023 Anpassung nach Inkrafttreten der Level II-Anforderungen (RTS zu SFDR) – einzelne Konkretisierungen
22.12.2022 Anpassung der Dokumente "Angaben gemäß Art. 10 Offenlegungs-Verordnung" und „ESG-Politik der Heemann Vermögensverwaltung AG“ nach Umbenennung des Green Vision Fund in Vision Verantwortung Fonds
20.04.2022 Anpassung der Dokumente "Angaben gemäß Art. 10 Offenlegungs-Verordnung" und „ESG-Politik der Heemann Vermögensverwaltung AG“ nach Auflage des Green Vision Fund
08.02.2022 initiale Veröffentlichung
Nachhaltigkeit in der Heemann Vermögensverwaltung AG
Im Fokus unseres Handelns steht das Ziel, den Kundinnen und Kunden eine attraktive Kapitalanlage zu ermöglichen. Dabei sind kontinuierliche Renditen sowie eine ausgewogene Risikodiversifizierung wichtiger als die Orientierung an kurzfristigen Gewinnen. Ein solches Ziel erfordert die umfassende Berücksichtigung aller Faktoren, die sich auf Rendite und Risiko der Kapitalanlage auswirken können.
Dazu gehören nach unserer festen Überzeugung auch nachhaltigkeitsbezogene Faktoren, aus denen sich Risiken, aber auch Chancen für einzelne Wertpapieremittenten und in der Folge für die von uns angebotenen Fonds und die Vermögensverwaltung ergeben können. Wir haben daher ökologische, soziale und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien systematisch in den Investmentprozess zur Auswahl von Fonds und Emittenten für die einzelnen Portfolios integriert. Mehr dazu erfahren Sie in den nebenstehenden Dokumenten.